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Landesplanung

Auszug aus dem Landesentwicklungsprogramm (184 K)Definition

Landesplanung ist die auf das Land bezogene, zusammenfassende, übergeordnete Raumordnung. Sie soll sämtliche raumbezogenen Aspekte in ihre Planungsüberlegungen und -vorgaben integrieren: Wirtschaft, Umwelt, Bevölkerung, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Wohnen und Freizeit, etc. Zusätzlich übernimmt die Landesplanung die koordinierende Funktion über die einzelnen Teilräume des Landes (Regionen), um überregionale Erfordernisse in der Regionalplanung aufeinander abstimmen zu können.

Darstellung

Die Ziele und Grundsätze sind in den Planwerken wie Landesentwicklungsprogramm (LEP) und regionalen Raumordnungsplänen (ROP) dargestellt. Dabei übernehmen die Karten die Aufgabe, die Planungsgrundlagen und -vorhaben räumlich darzustellen. Zum Landesentwicklungsprogramm – das derzeit gültige LEP III wurde 1995 fertiggestellt – gibt es eine Gesamtkarte und weitere Themenkarten. Damit hat die Landesregierung eine Planungsgrundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume für die zukünftigen Jahre vorgelegt.
Der inhaltliche Schwerpunkt des LEP III ist geprägt durch – die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und – die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz u.a. vor dem Hintergrund des weiter fortschreitenden europäischen Einigungsprozesses.
Raumverändernde Prozesse und Aktivitäten werden nicht nur von der Landesplanung, sondern auch von anderen Akteuren und Trägern initiiert. Das LEP setzt hierfür den Rahmen. Insbesondere den Gemeinden kommt die Verantwortung zu, die raumordnerischen Ziele zu verwirklichen und die Pläne mit Leben zu füllen. Das Landesentwicklungsprogramm wird von der obersten Landesplanungsbehörde aufgestellt. Im Sinne des Gegenstromprinzips erklärt die Landesregierung nach eingehender Anhörung von Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, regionalen Planungsgemeinschaften, den Nachbarstaaten und -ländern die festgesetzten Ziele und Grundsätze durch Rechtsverordnung für verbindlich.

Verfallsdatum

Mit der Darstellung der Aufgaben und Ziele entsteht ein zeitliches Problem. Die Planung kann nicht alle Entwicklungen der Zukunft vorhersehen, bereits im Augenblick ihres Redaktionsschlusses beginnt sie zu veralten. Deswegen soll das LEP spätestens nach 10 Jahren neu aufgestellt werden. Außerdem kann es jederzeit geändert oder ergänzt werden. Ausserdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im Einzelfall ausnahmsweise eine Abweichung von den rechtsverbindlichen Zielen der Raumordnung zuzulassen.

Zentrale OrteBeispiel

Im LEP werden von der Landesplanung die Zentralen Orte, wie Ober- (OZ) und Mittelzentren (MZ) ausgewiesen. Die Ausweisung Zentraler Orte soll die Erreichbarkeit bzw. die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen des mittleren und gehobenen Bedarfs in vertretbarer Zeit und Entfernung sicherstellen. Das sind z.B. Fachärzte, Spezialkliniken, Behörden, Fachgeschäfte, Kreditinstitute, weiterführende Schulen, zentrale Sportanlagen und der Bereich des großflächigen Einzelhandels. Damit ist ein wichtiger Grundstein für gleichwertige Lebensbedingungen in Rheinland-Pfalz gelegt. Die Ausweisung von Grundzentren (GZ) als unterste Stufe der Daseinsvorsorge im System der Zentralen Orte erfolgt auf der Ebene der Regionalplanung.

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